Extra-Geld von der Pflegekasse (Teil 1)
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1:
Die meisten Pflegebedürftigen werden zum Teil oder ganz von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Das erfordert viel Zeit und Kraft.
Um Pflegende zu entlasten und die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag für die häusliche Pflege.
Nach §45 SGB XI können Pflegebedürftige die zu Hause versorgt und einen anerkannten Pflegegrad von 1-5 haben, über den Entlastungsbetrag verfügen.
- Monatlich 131 Euro
- Jährlich (Kalenderjahr 30.6.-30.6.) 1.500 Euro.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nur nachträglich ausbezahlt für bestimmte Leistungen zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen.
Dürfen auch Privatpersonen Entlastungsangebote anbieten?
Es gibt sehr strenge Richtlinien darüber, wer die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ anbieten bzw. durchführen darf. Wer möchte, dass die Pflegekasse die Entlastungsleistungen bezahlt, muss sich an Vereine oder Einrichtungen wenden, die eine Zulassung zur Durchführung von Entlastungsangeboten haben.
Wenn also Ihr Nachbar immer wieder mit Ihrem pflegebedürftigen Vater spazieren geht und Sie dem freundlichen Herrn für seine Dienste Geld bezahlen, wird die Pflegekasse diese Kosten nicht übernehmen. Anders dagegen ist es, wenn der freundliche Nachbar zum Beispiel ehrenamtlich für einen anerkannten HelferInnen- oder Nachbarschaftsdienst arbeitet. Dann wird die Leistung mit dem Nachbarschaftsdienst abgerechnet.
Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen:
Wenn Sie Ihren monatlichen Anspruch von 131 Euro auf den Entlastungsbetrag nicht voll ausschöpfen, wird der verbleibende Betrag jeweils auf den nächsten Kalendermonat übertragen.
Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Kalenderjahres (30.6-30.6) nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Nach diesem Stichtag verfällt der Restbetrag des Entlastungsgeldes aus dem Vorjahr.
Das heißt: Sie können den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen oder ganz bewusst ansparen. Auf diesem Weg können Sie mit dem Entlastungsbetrag auch größere Kosten finanzieren.
*Zum 01.01.25 wird der Entlastungsbetrag auf 130,63 Euro monatlich angehoben.
Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:
- Unterstützung im Alltag (*nach jeweils gültigem Landesrecht)
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Ambulante Pflege (teilweise)
Unterstützung im Alltag:
In Baden-Württemberg gehören zu den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen folgende Leistungen:
- Alltagsbegleitung
Arztbegleitung-Behördengänge-Schriftverkehr-Hilfe bei PC-Handy-Zu- und
Vorbereitung von Mahlzeiten-Gemeinsam Kochen, Backen-leichte Garten-
arbeiten
- Einkaufsfshilfe
Einkaufsbegleitung-Einkaufsvertretung-Lieferservice
- Haushaltshilfe
Reinigung Wohnung-Fensterreinigung-Büroreinigung-Aufräumen
- Stundenweise Betreuung
Gesellschaft leisten-Begleitung bei Spaziergängen-Erinnerungsarbeit (Demenz)
-Gemeinsame Gesellschaftsspiele
Wer darf Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI leisten?
Um als Betreuungskraft (Alltagsbegleiter) tätig sein zu können, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig.
Unsere Alltagsbegleiter: innen haben die Qualifikation/Ausbildung nach §§43 b, 45a/b SGB XI
Sie werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Alltagsbegleitung
- Einkaufshilfe
- Haushaltshilfe
Erhöhung des Entlastungsbetrags
Umwandlung von bis zu 40% der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag
- Wenn Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen, können Sie ab Pflegegrad 2 auch einen Teil des Budgets für ambulante Pflegesachleistungen zusätzlich zum Budget des Entlastungsbetrags verwenden – also Geld, das normalerweise dafür vorgesehen ist, einen professionellen Pflegedienst zu bezahlen.
- Das funktioniert aber nur, wenn der Betrag für die Pflegesachleistungen nicht schon vollständig durch einen Pflegedienst aufgebraucht wird.
- Wie viel Geld für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht, hängt vom Pflegegrad ab: (724 Euro bis 2.095 Euro im Monat sind es.)
- 40 Prozent des Betrags, der für Pflegesachleistungen vorgesehen ist, kann stattdessen zusätzlich als Budget für Unterstützung im Alltag genutzt werden
- Die Abrechnung funktioniert wie bei anderen Entlastungsleistungen.
Entweder Sie schicken die Quittung zur Kostenerstattung an die Pflegekasse
oder Sie vereinbaren mit Ihrem Betreuungsdienstleister (Alltagsbegleitung &
Seniorenbetreuung Leonberg), dass dieser direkt die Abrechnung über Ihre
Pflegekasse übernimmt.