Pflegegrade und Pflegeleistungen

Das Pflegegesetz ist sehr umfassend und als Laie ist es fast unmöglich zu wissen, auf was es im Pflegegesetz ankommt. Deshalb haben wir Ihnen hier in dieser Rubrik alles zusammengestellt was Sie über Pflegegrade und Pflegeleistungen wissen müssen. 

Die Pflegegrade – Alles was Sie darüber wissen müssen 

Wem steht ein Pflegegrad zu? Was ist beim Beantragen eines Pflegegrades zu beachten und wie kann ein Widerspruch eingelegt werden, wenn man glaubt, dass der Pflegegrad falsch ist? Welche Leistungen gibt es mit einem Pflegegrad und wie teuer ist eigentlich Pflegebedürftigkeit? 


Dies und vieles mehr zu den Pflegegraden 1 bis 5 lesen Sie hier Pflegeleistungen 

Pflegegrad Tabelle 

Folgende Tabelle zeigt, welche Beeinträchtigung voraussichtlich zu welchem Pflegegrad führt. Die Punkte werden bei der Pflegegradbegutachtung erteilt. 


Pflegegrad 1   geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 

                             12,5 bis unter 27 Punkte
 
Pflegegrad 2   erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
                             27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 3   schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
                             47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 4  schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
                             70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 5   schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen                                       Anforderungen an die pflegerische Versorgung
                             90 bis 100 Punkte

Berechnung des Pflegegrades 

Die Berechnung des Pflegegrades ist mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz für Laien etwas schwierig zu verstehen. Die Pflegebedürftigkeit wird anhand von 6 Modulen festgestellt und dann wird nach einem festgelegten Punktesystem der Pflegegrad berechnet.

Leichter geht das aber mit einem kostenlosen Pflegegradrechner
Fordern Sie den kostenlosen Pflegegradrechner bei uns an.

Welche Bereiche sind für die Pflegegrad-Einstufung wichtig? 

 Für die Pflegeeinstufung in einen Pflegegrad werden über ein neues Begutachtungssystem 6 Lebensbereiche des Antragstellers bewertet. Damit soll festgestellt werden, wie selbstständig die zu begutachtende Person ist und was sie noch alles selber machen kann oder auch nicht.

Mit dem neuen Prüfverfahren – 
Neues Begutachtungsassessment / NBA – werden ab dem 01.01.2017 folgende Bereiche über den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MVK) überprüft:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhalten und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 

Pflegegrad beantragen: 

Ein Pflegegrad ist die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen. Die einzelnen Grade von 1 bis 5 orientieren sich daran, wie stark die Selbständigkeit einer Person eingeschränkt ist. 

Wo beantrage ich einen Pflegegrad? 

Eine Pflegegrad beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegeversicherung.                                   
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann ist Ihre Pflegeversicherung an Ihre Krankenversicherung angegliedert. Sie können sich also einfach an Ihre Krankenkasse wenden, um nach Ihrer Pflegekasse zu fragen.

Wenn Sie privatversichert sind, beantragen Sie den Pflegegrad bei Ihrer privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV). 

Wie beantrage ich einen Pflegegrad? 

Um einen Pflegegrad zu bekommen, stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung. Daraufhin erstellt ein Experte ein Pflegegutachten





Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen 


Um Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können, müssen Betroffene einen Pflegegrad beantragen. Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrades muss eine Person nach § 14 SGB XI pflegebedürftig sein.

Den Umfang der Geld- und Sachleistungen bestimmt der Pflegegrad, in den pflegebedürftige Personen eingestuft werden.

Es gibt 5  Pflegegrade (Pflegestufen). Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die bezogen werden können. 


Pflegeantrag stellen

Wann stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?

Stellen Sie den Pflegeantrag rechtzeitig, das heißt, so früh wie möglich.
Oft ist Pflegebedürftigkeit ein schleichender Prozess. Warten Sie mit dem Beantragen von Pflegeleistungen nicht, bis Sie oder eine angehörige Person nichts mehr selbständig machen können.

Bereits ab Pflegegrad 1 können Leistungen bezogen werden. Tritt der Pflegefall plötzlich ein, beispielsweise nach einem Schlaganfall, sollten Sie frühzeitig eine Pflegestufe in Betracht ziehen.

Welchen Pflegegrad Sie erhalten, wird in der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt. 

Den Termin für das Pflegegutachten erhalten Sie im Anschluss an die Antragstellung automatisch.
 

Was Sie über die Begutachtung des MDK wissen sollten 

Ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht, wird bei der MDK-Begutachtung festgestellt. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) begutachtet Antragsteller auf Pflegeleistungen und gibt dann eine Beurteilung an die Krankenkasse. Damit Sie den richtigen Pflegegrad erhalten, müssen Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden.

Doch wie verhalte ich mich, wenn der MDK kommt? Nachstehend erhalten Sie einige Tipps, um für die MDK-Begutachtung gut vorbereitet zu sein: 

Tipps, auf was Sie bei der MDK-Begutachtung beachten sollten 

Wenn der MDK kommt: Vermeiden Sie bei der Pflege-Begutachtung unnötige Fehler, die zu einer falschen Pflegegrad-Einstufung führen können. Versetzen Sie sich am besten in die Position des Gutachters. Er sieht Sie und den zu Pflegenden vielleicht eine Stunde. Es ist unmöglich, die komplette Pflegesituation in dieser kurzen Zeit erfassen zu können.

  • Lassen Sie den zu Pflegenden nie alleine mit dem MDK

Es sollte immer eine Vertrauensperson des Patienten anwesend sein, die den ganzen Ablauf auch etwas lenken kann. Haben Sie den Antrag auf Pflegestufe über den Sozialdienst eines Pflegedienstes oder über uns eingereicht, bitten Sie den Sozialdienstmitarbeiter oder uns, ob er zur Begutachtung mit anwesend sein könnte. Sozialdienstmitarbeiter oder wir können die Problematik des Pflegebedürftigen meistens fachlich versiert vermitteln.

  • Keiner gibt gerne Fehler zu. Trotzdem ist es wichtig, beim MDK ehrlich zu sein und zuzugeben, was NICHT mehr geht. Wenn der Patient Unterstützung beim Essen und Trinken benötigt, muss dies zugeben werden. Beim neuen Begutachtungssystem geht es schwerpunktmäßig immer darum, was der Antragsteller noch selbstständig erledigen kann und wo er Hilfe benötigt. Je mehr Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch durch eine fremde Person benötigt, umso höher fällt die Bewertung für den Pflegegrad im Gutachten aus.
  • Verschweigen Sie nichts, fügen Sie aber auch nichts hinzu, was nicht stimmt. Die Gutachter können durch entsprechende Fragen und Tests Ihre Aussagen prüfen. Deshalb mein Rat: bleiben Sie glaubhaft.
  • Sagen Sie auch nicht, dass es schon noch so einigermaßen geht. Entweder der Patient kann etwas alleine machen oder er benötigt entsprechende Hilfe. Wenn es nicht mehr geht, sagen Sie dies und auch, wie viel Unterstützung notwendig ist.
  • Viele Patienten wollen einfach in einem guten Licht dastehen. Sie wollen sich nicht blamieren. Sollte der Patient von sich aus sagen, dass er dieses oder jenes noch kann, dies aber nicht so ist, dann fordern Sie ihn auf, die Tätigkeit alleine auszuführen.
  • Es muss der tatsächliche Zustand des zu Pflegenden gezeigt werden. Wenn er sich nicht mehr die Haare kämmen kann, dann sollte der Patient für die MDK-Begutachtung nicht top gestylt dasitzen. Auch wenn die pflegenden Angehörigen gerne zeigen, wie gut der Patient versorgt und gepflegt wird, kann diese gut gemeinte Geste zu einer falschen Einstufung führen.
  • Es reicht nicht aus, dass ein Patient seine Arme etwas nach oben strecken oder ein wenig hinter den Kopf bringen kann, um zu beurteilen, dass er sich auch selbst die Haare kämmen kann. Zeigen Sie dem Gutachter, wie Ihr Patient eben das nicht kann.
  • Ziehen Sie den Patienten zur Begutachtung mit „normaler“ Kleidung an und nicht mit einem Schlafanzug. Das zeigt, dass Sie Wert auf einen gepflegten Patienten legen, aber auch, dass das An- und Ausziehen mehr Zeit in Anspruch nimmt.
  • Sollte der Patient gerade essen wenn der Prüfer vom MDK kommt, dann lassen Sie ihn weiter essen. So sieht der MDK-Prüfer die tatsächliche Situation und wie viel Unterstützung beim Essen notwendig ist.
  • Ihr Patient muss nicht aussehen wie „frisch poliert“. Wenn er sich kurz vor dem Begutachtungstermin mit einem Getränk oder dem Essen die Kleidung beschmutzt hat, dann kann das der Gutachter ruhig sehen. Dies macht klar, dass Sie dadurch einen Mehraufwand haben durch häufigeres Wechseln der Wäsche.
  • Wenn Patienten unsicher sind oder Angst – bis hin zu Angststörungen – vor gewissen Handlungen haben, sich sperren oder verweigern, haben Sie einen erhöhten Aufwand für die Pflege Ihres Angehörigen.
  • Menschen mit Übergewicht sind schwerer zu pflegen.
  • Manche Patienten verstehen nicht alles gleich beim ersten Mal. Anweisungen müssen deshalb häufiger wiederholt werden. Auch das müssen Sie zur Sprache bringen. 

Wichtige Tipps, bevor der MDK kommt (Teil 1)

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst muss gut vorbereitet sein. Wenn Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen, verstreicht unnötig viel Zeit. Deshalb sollten Sie folgendes organisieren und bereithalten:

  • Bereiten Sie sich gut auf die MDK-Untersuchung vor.            Der MDK-Gutachter prüft anhand von 6 Modulen die einzelnen Lebensbereiche des Pflegebedürftigen.                      Dazu arbeitet er mit einem Fragenkatalog. Wenn Sie wissen möchten, welche Fragen der MDK-Gutachter stellt, können Sie einen kostenlosen Pflegegradrechner zur Hilfe nehmen. Dort sind alle Module und Fragestellungen hinterlegt.
  • Schreiben Sie in einem Pflegetagebuch sich über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen alles auf, was mit der Pflege und Betreuung des Patienten zu tun hat. Sie werden staunen, was da alles zusammen kommt.  Schreiben Sie auch auf, wann Sie nur beaufsichtigt haben. Das heißt, wenn Sie einen Pflegebedürftigen beim Waschen anleiten oder beaufsichtigen, gehört dies zu Ihrer Pflegetätigkeit.
  • Außerdem können Sie sich bei einem Pflegestützpunkt oder bei uns vorab informieren, was in Ihrem speziellen Fall zu beachten ist. Vielleicht kommt auch ein Mitarbeiter von uns am Tag der Begutachtung zu Ihnen nach Hause. Das kann sehr hilfreich sein, denn die wir wissen, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
  • Besorgen Sie für den MDK alle wichtigen medizinischen Dokumente zu der Erkrankung und den Vorerkrankungen. Hierzu gehören Arztberichte und Bescheinigungen, Medikamentenplan, Auflistung der erhaltenen Therapien, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung, Röntgenbilder, MRT, Allergiepass, Diabetikerausweis, Schwerbehindertenausweis, Vertrag mit Pflegedienst usw.
  • Erstellen Sie von den Dokumenten Kopien, die Sie dem MDK mitgeben können. Das erleichtert dem Gutachter seine Arbeit und er kann beim Erstellen des Gutachtens auf die Berichte zurückgreifen und nachlesen. 

Wichtige Tipps, bevor der MDK kommt (Teil 2) 

 

  • Erstellen Sie eine Liste der behandelnden Ärzte, Therapeuten. Vermerken Sie, wie oft diese aufgesucht werden müssen und wie viel Zeit Sie dafür benötigen.
  • Halten Sie alle Hilfsmittel bereit (Rollstuhl, Rollator, Elektromobil usw.) die von dem Patienten benötigt und benutzt werden.
  • Listen Sie alle Erkrankungen auf, nicht nur die, wegen denen ein Pflegegrad beantragt wurde. Einige Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes usw. erschweren die Pflege. Ein Pflegebedürftiger mit einem Schlaganfall und zusätzlicher Diabetes zum Beispiel hat einen höheren Pflegebedarf wie ohne Diabetes. Es muss Insulin gespritzt, vielleicht eine andere Nahrung gekocht werden, die medizinische Fußpflege muss in Anspruch genommen werden und vieles mehr. Es gibt viele Nebenerkrankungen, die zur primären Pflegebedürftigkeit noch mehr Pflegeaufwand bringen. Deshalb unbedingt auch auf diese Nebenerkrankungen hinweisen und den zusätzlichen Hilfebedarf angeben.
  • Legen Sie dem Gutachter eine Liste der pflegenden Personen (incl. Anschrift usw.) vor.
  • Der Pflegebedürftige sollte auf alle Fälle auf die MDK-Begutachtung vorbereitet sein. Er muss wissen, dass eine Begutachtung ansteht und dass es wichtig für die Einstufung der Pflegestufe ist, dass er offen und ehrlich seine Defizite zugibt.
  • Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Termin für die Begutachtung zu kurzfristig angesetzt ist und Sie nicht genügend Zeit haben für die Beschaffung aller nötigen Unterlagen, dann sagen Sie das dem MDK und bitten um eine Terminverschiebung.


 

Was Sie sonst noch beachten sollten 

  • Teilen Sie dem Gutachter bei der Begutachtung mit, was Sie für die Pflege benötigen, wie z.B. Rollstuhl, Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Hilfsmittel, Rehamaßnahmen. Er kann dies dann – wenn er eine Notwendigkeit sieht, gleich mit in sein Gutachten aufnehmen und es muss nicht nachträglich beantragt und genehmigt werden.
  • Besprechen Sie mit dem Gutachter die Wohnsituation. Zeigen Sie, welche Defizite die Wohnung hat, um eine vernünftige Pflege zu gewährleisten. Somit können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gleich im Gutachten mit aufgenommen werden.
  • Geben Sie dem Gutachter eine klare Auskunft wie die Pflege gestaltet werden soll. Pflegen Sie alleine, nehmen Sie einen Pflegedienst hinzu oder soll die Pflege in einem Pflegeheim stattfinden. Somit kann schon im Vorfeld geklärt werden, ob Sie Pflegegeld oder Kombinationspflege beanspruchen möchten.
  • Wenn Sie Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie dies auch gleich mit dem Gutachter klären.
  • Bitten Sie den Gutachter, daß mit der Pflegestufenbeurteilung auch das Pflegegutachten mitgeschickt wird. Sie haben ein Recht darauf, das Gutachten zu bekommen. Das Pflegegutachten ist wichtig, wenn Sie Widerspruch gegen die Pflegestufe einlegen möchten. Sie können nur argumentieren, wenn Sie wissen, WARUM Ihnen der Pflegegrad / die Pflegestufe abgelehnt wurde – und das steht im Gutachten. Wenn Sie Widerspruch einlegen, erfolgt in der Regel eine Wiederholungsbegutachtung.


 

Höherstufungsantrag für den Pflegegrad

 

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Ausfüllhilfe Antrag Pflegeversicherung 

Nachdem Sie einen Antrag für einen Pflegegrad gestellt haben, wird die Pflegekasse tätig und sendet Ihnen ein Formular zu. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Sie ein solches Schreiben ausfüllen. 

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jede Pflegekasse hat ihr eigenes Antragsformular. Diese Formulare sind unterschiedlich umfangreich, die wesentlichen Begriffe jedoch immer gleich.


  • Wir geben Ihnen Hilfestellung und erklären die Begriffe des Antrags.

       

  • Wenn Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, finden Sie Unterstützung bei Ihrer Pflegekasse, Pflegestützpunkten und Pflegeberatungsstellen.




Was ist, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde? 

Wurde der Pflegegrad oder die Erhöhung des Pflegegrades abgelehnt, dann unbedingt Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrades einlegen. 


Voraussetzungen und Erfolgsaussichten bei Widerspruch gegen den Pflegegrad

Der Gesetzgeber schafft zwar die Möglichkeit für einen Widerspruch, dieser ist aber mit einem gewissen Aufwand verbunden. Deshalb stellen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Familienmitglied am besten zunächst die Frage, ob sich ein Widerspruch lohnt. 

In welchen Fällen kann man Widerspruch gegen die Entscheidung zum Pflegegrad einlegen? 

Es gibt gleich mehrere Situationen, in denen Ihr Familienmitglied einen Widerspruch gegen die Entscheidung zum Pflegegrad einlegen kann. 


Grund des Widerspruchs | Beispiel aus dem Pflegealltag
Pflegegrad abgelehnt | Annegret Zimmer hat Arthrose in den Händen, die ihr den Alltag erschwert – insbesondere das Tragen schwerer Gegenstände wie Einkaufstüten oder Wäschekörbe ist ein Problem. Im Anschluss an die Pflegebegutachtung hat die Pflegekasse Frau Zimmer mitgeteilt, dass sie keinen Pflegegrad erhält.
Pflegegrad zu niedrig eingestuft | Nach einem Schlaganfall ist Wilfried Meyer täglich auf Unterstützung angewiesen. Seine Tochter Marie hilft ihm bei der Körperpflege, der Mobilisation und beim Einkauf. Aus seiner Sicht passt der von der Pflegekasse zugeteilte Pflegegrad (Pflegegrad 2) nicht zu seinen Einschränkungen.
Höherstufung verweigert | Gerd Kahn hat Multiple Sklerose. Durch einen Krankheitsfortschritt ist seine Selbstständigkeit nun stärker als zuvor eingeschränkt, das macht sich beispielsweise bei der Körperpflege bemerkbar.
Die Pflegekasse hat eine Höherstufung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 allerdings abgelehnt.
Pflegegrad heruntergestuft | Das Wiederholungsgutachten hat bei Sabine Jansen angeblich aufgedeckt, dass sie die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 nicht mehr erfüllt. Grund dafür ist eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes. Die Pflegekasse hat Frau Jansen deshalb in den Pflegegrad 1 zurückgestuft. 

Unter welchen Voraussetzungen ist der Widerspruch bei Pflegegrad begründet? 

Die Einteilung in einen Pflegegrad muss nicht einfach hingenommen werden. Haben Sie oder hat Ihr Angehöriger den Eindruck, dass dieser die Pflegesituation nicht richtig beschreibt, können Sie Widerspruch einlegen.

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Widerspruch begründet:

  • Es gibt formale Fehler im Pflegekassenbescheid.
  • Der Pflegegrad passt augenscheinlich nicht zu den Einschränkungen der Person.
  • Das Pflegegutachten lässt wichtige Pflegeaspekte außen vor oder schätzt sie nicht richtig ein. 

Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen die Entscheidung zum Pflegegrad? 

Bevor Sie sich näher mit dem Widerspruch beschäftigen, sollten Sie sich die Frage stellen, ob der Widerspruch in Ihrem persönlichen Fall Chancen auf Erfolg hat.

Beispiele:

Gründe für einen Widerspruch
Der Pflegekassenbescheid enthält keine Begründung, zudem fehlt das Gutachten.
Art der Begründung
Formaler Grund
Lohnt sich ein Widerspruch? 
Ja 
 

Gründe für einen Widerspruch 
Der Absender ist nicht notiert. 

Art der Begründung
Formaler Grund 

Lohnt sich ein Widerspruch? 
Ja

Gründe für einen Widerspruch 
Die Rechtsbehelfsbelehrung, also die Option zum Widerspruch, ist nicht vermerkt. 

Art der Begründung 
Formaler Grund 

Lohnt sich ein Widerspruch? 
Ja

Gründe für einen Widerspruch 
Der Bescheid enthält keine persönliche oder maschinell erstellte Unterschrift. 

Art der Begründung 
Formaler Grund 

Lohnt sich ein Widerspruch? 
Ja

Gründe für einen Widerspruch
Die erreichten Punkte bei der Pflegebegutachtung wurden falsch zusammengezählt.
Art der Begründung 
Formaler Grund 

Lohnt sich ein Widerspruch? 
Ja

Gründe für einen Widerspruch
Ihr Angehöriger hat zur Begutachtung einen besonders fitten Eindruck gemacht – das ist ungewöhnlich.
Art der Begründung
Personenbezogener Grund
Lohnt sich ein Widerspruch? 
Ja

Gründe für einen Widerspruch 
Ihr Familienmitglied hat aus Scham seinen Unterstützungsbedarf geringer dargestellt, als er tatsächlich ist. 

Art der Begründung 
Personenbezogener Grund 

Lohnt sich ein Widerspruch? 
Ja

Gründe für einen Widerspruch 
Das Gutachten berücksichtigt einen wichtigen Pflegeaufwand nicht, zum Beispiel bei der Körperpflege. 

Art der Begründung 
Personenbezogener Grund 

Lohnt sich ein Widerspruch? 
Ja

Gründe für einen Widerspruch
Die Selbstständigkeit hat sich verschlechtert und entspricht nicht mehr der vom Begutachtungstag.
Art der Begründung 
Personenbezogener Grund 

Lohnt sich ein Widerspruch? 
ja

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft – wann neu beantragen? 

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Angehöriger zu niedrig eingestuft ist oder die Pflegekasse einen Pflegegrad komplett abgelehnt hat, sollte Ihr Familienmitglied nicht viel Zeit verstreichen lassen. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Angehöriger nach Zustellung des Bescheids nur einen Monat Zeit für den Widerspruch hat. Läuft die Widerspruchsfrist ab, kann Ihr Familienmitglied nur einen neuen Antrag stellen – das geht erst nach sechs Monaten. 

Wie lege ich Widerspruch gegen den festgelegten Pflegegrad ein?

Ihr Angehöriger hat sich dazu entschlossen, einen Widerspruch einzulegen? Dann ist es wichtig, dass er sich an den vorgesehenen Prozess hält. Besonders entscheidend sind hier die Fristen, werden diese nicht eingehalten, hat der Antrag keine Aussicht auf Erfolg. 



MUSTERBRIEF: WIDERSPRUCH GEGEN BESCHEID DER PFLEGEKASSE 

 
Absender:
Hans Muster
Musterweg 1 
00000 Musterstadt

An:
Name und Anschrift der Pflegekasse

Datum Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum einsetzen) mit dem Aktenzeichen (Aktenzeichen einsetzen)

Versicherungsnehmer: (Name des Versicherten eintragen) Versichertennummer: (bitte die Versichertennummer eintragen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Bescheid vom (Datum einsetzen) mit dem Aktenzeichen (Aktenzeichen einsetzen) form- und fristgerecht  Widerspruch ein.

Eine Begründung des Widerspruchs geht Ihnen in Kürze zu. Ich bitte, mir den Eingang des Widerspruchs zu bestätigen. 

Mit freundlichen Grüßen 

(Unterschrift des Pflegebedürftigen bzw. des Bevollmächtigten) 

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